Über den Wert der Fotografie. Bericht über eine Tagung in Aarau.

Am 23./24. März 2012 fand in Aarau eine internationale und interdisziplinäre Tagung zum Thema »Über den Wert der Fotografie. Wissenschaftliche Kriterien für die Bewahrung von Fotosammlungen« statt. Veranstalter waren das Seminar für Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie der Universität Basel, das Staatsarchiv des Kantons Aargau und die Schweizerische Gesellschaft für Volkskunde (SGV). Mit freundlicher Genehmigung des Autors Mirco Melone (eikones NFS Bildkritik / NCCR Iconic Criticism, Universität Basel) und des Internet Fachforums H-Soz-u-Kult veröffentlichen wir nachfolgenden Tagungsbericht. 

» Es kommt die Frage auf, welche Fotografien erhaltenswert und welche eben nicht archivwürdig sind. «

Fotografen, Bildagenturen, Fotodienste und andere (fotografische) Bildanbieter entledigen sich vermehrt ihrer materiellen, platzintensiven Bestände. Fotos, die heute nicht mehr digital vorhanden und übers Internet such- bzw. einsehbar sind, werden zum Kostenfaktor. Der Bedarf nach Digitalisierung steigt nicht nur in den ökonomischen Bildkreisläufen. Analoge Fotokonvolute wurden und werden daher zunehmend zur Bewahrung und Aufarbeitung von kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen übernommen, um deren potenziellen Wert zu sichern. Dadurch stehen einem vermeintlichen Mehrwert wachsende Kosten für die Sicherung, Erschließung, Konservierung, Lagerung und Vermittlung gegenüber. Es kommt die Frage auf, welche Fotografien erhaltenswert und welche eben nicht archivwürdig sind. Die Bewertung von Fotografien ist aber ein sensibles und komplexes Vorhaben, bei dem unterschiedliche Faktoren wie Ästhetik, Medialität, Informationsgehalt, Dokumentarwert, Materialität und fotografische Technik von Bedeutung sind. Ziel der Tagungsorganisatoren war es, die bereits heute intern praktizierten Selektionsmaßnahmen und Bewertungsperspektiven verschiedener Museen, Bibliotheken und Archive öffentlich bekannt zu machen. (1) Die Tabus der Bewertung, Selektion und Zerstörung von Fotografien – Fachsprachlich als „Kassation“ bezeichnet – sollten aufgebrochen werden, um eine Diskussion über die Chancen, Möglichkeiten, Risiken und Grenzen solcher Prozeduren in Gang zu setzen.

» Aus der Sicht der Forschung wären also der Maximalkontext, die vollständige Erschließung und Indexierung, sowie eine Zugänglichkeit von Vorder- und Rückseiten der Fotos wünschenswert. «

Es kommt die Frage auf, welche Fotografien erhaltenswert und welche eben nicht archivwürdig sind.Die vermehrte Aufmerksamkeit für Fotografien als Gegenstände der Forschung und die damit zusammenhängenden Bedürfnisse haben der Historiker JENS JÄGER (Köln) und der Kunsthistoriker OLIVIER LUGON (Lausanne) in ihren Beiträgen aufgegriffen. Dabei standen inhaltliche Aussagewerte der Quelle und des Archivs, sowie ihre Eignung zur Beantwortung von Fragestellungen im Zentrum. Da fotografische Sammlungen oft gänzlich oder fast ohne Kontextinformationen existieren, also ihr Inhalt bzw. die Bildinformation im Vordergrund stand, besteht nach Jäger eine Asymmetrie zu Ungunsten der Sammlungs-, Produktions- und Verwaltungsgeschichte der Bestände. Aus der Sicht der Forschung wären also der Maximalkontext, die vollständige Erschließung und Indexierung, sowie eine Zugänglichkeit von Vorder- und Rückseiten der Fotos wünschenswert. Gerade deshalb sei es eminent wichtig, dass in den Institutionen ganzheitlich bewahrt wird. Die Intermedialität der Bestände, die sich in der heterogenen Materialität von Bildtexten, Rechnungen, Abzügen, Negativen, Fotodossiers zeigt, ermöglicht die Herstellung einer möglichst breiten historischen Narration zu den Objekten. Dies solle aber nicht darauf hinausführen, dass alles behalten wird. Pragmatisch betrachtet müsse eine Selektion innerhalb fotografischer Bestände daher durch die Auswahl von möglichst vollständigen exemplarischen Beispielen erfolgen. Die ausgesonderten Fotografien oder Teilbestände wären daher zwecks komplettem Überblick über die ursprüngliche Zusammensetzung des Archivs nach klaren Verzeichnissen (was, wann, wie, wie viel, warum) zu dokumentieren. Dies garantiere auch, dass Fotos nicht einseitig auf ihren informationellen oder ästhetischen Wert reduziert werden. Lugon argumentierte, dass eine vorweggenommene Trennung zwischen diesen beiden Polen unmöglich sei und die Normativität dieser beiden Konzepte zudem zeitabhängig (2). Zusätzlich bestehe eine soziale Dimension des Fotografischen. Gerade im Kontext von Pressebildern sei Sinnstiftung darum das Resultat von Verwischungsprozessen, Konflikten und Konsensfindungen im Kreis von Fotografen, Redaktoren, Laboranten und Rezipienten. Dabei spiegle die Heterogenität der fotografischen und archivischen Materialität diese potenzielle Multidimensionalität von Fotos. Selektion bedeute darum einen Rückgriff auf das Konzept des singulären Objekts, der die sinnhafte Vielschichtigkeit des Mediums ignoriert. Dahingehend wäre nach Lugon auch die Digitalisierung eine Reduktion der Sinnschichten, da weder alle materiellen Bildformen, noch die spezifische Sozialität der Bilder in Daten transponierbar wären. Eine materielle Archivierung ist also keine Verdoppelung des digitalen Archivs, das notwendigerweise selektiv sein muss. Es ist eher eine Kompensation für die digital ausgeblendete Vielschichtigkeit der Bilder, die das kollektive Gedächtnis zu den Fotos bewahrt. Bewertung und Kassation müssten über eine Hierarchisierung von Teilbeständen stattfinden, um die kulturelle und soziale Vollständigkeit des Mediums – und eben nicht nur einen partiellen, ausgefilterten Bestand – zu erforschen. Kassation bleibt aber umstritten, denn das Archiv sei, so BERND WEISE (Berlin), mehr als die Summe seiner Bilder und in der Grundmasse fast irreduzibel. Vor allem im Bereich der Pressefotografie gab es bereits eine Auswahl durch Redakteure und Archivare. Kassation wäre nach Weise höchstens bei Dubletten und technisch nicht mehr verwendbaren Fotos sinnvoll. Bewertung sei nie eindeutig, sondern eher fließend zu definieren. Das Nutzungspotenzial ergebe sich gerade bei Pressefotografie über die Zugehörigkeit zu einem Bestand, bei dem ein Leervorrat Teil der ökonomischen Strategie ist.

» Das Szenario der Gesamtdokumentation der fotografischen Produktion erscheint irreal. «

Den umfassenden Bewahrungsvorstellungen der Forscher/innen stehen die institutionellen Zwänge zur Reduktion, Aussortierung und Kassation gegenüber. Das Szenario der Gesamtdokumentation der fotografischen Produktion erscheint irreal. Welche Ausmaße dies annehmen kann, wurde beim Vortrag von DELPHINE DESVAUX (Paris) anhand des Bestands Roger-Viollet deutlich. Seit 1985 als Legat in der Verantwortlichkeit der Stadt Paris werden die verschiedenen Fotokonvolute des Bestands als Kulturgut verstanden, dessen Bewahrung und Schutz oberstes Ziel ist. Die Erlaubnis zur Kassation liegt hier schlicht nicht vor, einzig das Ordnen der Bestände und die Dokumentation der Schadensbilder bleiben möglich. Zudem steht das Verständnis des Bestands als eines der vollständigsten, enzyklopädischsten der Fotogeschichte einer Selektion und Kassation im Weg. Bewertung ist so eher Sortieren, um möglichst optimale Lagerungsbedingungen zu erreichen, die eine Degradation der Fotos verhindern. Auch in der Fotostiftung in Winterthur (FSW) und dem Musée d’Elysée in Lausanne (MEL) werde den Prozeduren der Bewertung und Aussonderung nicht in vollem Umfang Gewicht gegeben. Zwar haben sowohl PETER PFRUNDER (Winterthur) als auch CAROLE SANDRINE (Lausanne) in ihren Beiträgen Bewertungsprozesse ihrer Institutionen aufgezeigt. Diese spielen sich aber hauptsächlich im Vorfeld der Übernahme durch die FSW bzw. das MEL ab. Pfrunder zeigte ein zweipoliges Schema auf, wonach Bestände danach eingestuft werden, ob sie erstens von Bedeutung sind für die nationale Fotogeschichtsschreibung, institutionellen Bezug aufweisen, eine potenzielle Nutzbarmachung versprechen, zu den restlichen Beständen passen, geklärte juristische Situationen aufweisen, vertretbaren Aufwand und konservatorischen Zustand suggerieren und entsprechenden dokumentarischen und/oder ästhetischen Wert besitzen. Zweitens ist die Aufnahme auch von den aktuellen Prioritäten der FSW abhängig, die in ihren teilweise gegenläufigen Funktionen sowohl sammelt und bewahrt als auch bewertet und kuratiert. Aufgenommene Bestände werden darum nur grob erschlossen und in einer Art Ursprünglichkeit erhalten. Diese ermögliche eine Bearbeitung und Wertung bestimmter Teilmengen von Fotos als eine Arbeit gemäß den Wellen der Aufmerksamkeit, die jeweils bedeutsame und nicht bedeutsame Fotokonvolute, Autoren, Bildtypen, Techniken, Kunstverständnisse definieren. Bestände werden also kaum je bewertet und kassiert (Ausnahme bilden Dubletten und beschädigte Fotos), sondern eher gewertet, genutzt, in Teilen bearbeitet und schließlich wieder stillgelegt. Auch im MEL gibt es ein Raster aus Annahmekriterien, das über die Aufnahme von Fotobeständen entscheidet. Authentizität, Seltenheit, Wichtigkeit für die technische und historische Geschichte der Fotografie, dokumentarischer Wert, Relevanz für die gesamte Museumssammlung, konservatorischer Zustand, der Umfang des Konvoluts und schließlich die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen sind ausschlaggebend. Der integrale Erhalt von aufgenommenen Einheiten entspricht denn auch der Erhaltungspolitik der beiden Institutionen, die über die Heterogenität und Dichte der Fotobestände eine zukünftige Nutzungsoffenheit garantieren wollen.

» Der Erhalt fotografischer Bestände wird so zum Synergieprojekt zwischen Archiven, Museen, Sammlern. «

Dem steht der Ansatz des ‚klassischen‘ Archivaren-Paradigmas entgegen, dass eine Selektion bzw. Konzentration das Kerngeschäft von Archiven sei und zu einer Bestandsveredelung führe. NORA MATHYS (Aarau) hat dem folgend die Wichtigkeit des Bewertungsprozesses und der Transparenz angewandter Kriterien hervorgehoben, denn Bewertung sei immer subjektiv und müsse nachvollziehbar bleiben. Die Bewertung und Ausdünnung des Archivs war seit dem Start des Projekts Ringier Bildarchiv (RBA) ein Ziel (3).Da es sich beim Ringier-Bestand um ein zusammengelegtes Verlags-, Redaktions- und Agenturarchiv in einem handelt, erscheint die Mehrdimensionalität der Fotos evident. Das Archiv ist daher nicht nur visuelles Erbe und dokumentarisch-ästhetischer „Bilderschatz“, sondern spiegelt auch eine Arbeitsweise und spezifische Fototechniken. Bewertung erfolgt deswegen nicht über das Aufbrechen und Auslösen von Bestandstrukturen, sondern über ein komplexes Stufenschema, indem der Bedeutung der Bestände für Ringier, den fotohistorisch bedeutenden Beständen, den Fototechniken und Themen sowie den bildinformationellen Aspekten Rechnung getragen wird. Gemäß der Bewertung erfolgt dann die Kassation nach unterschiedlichen Rastern, in denen je nach dem nur wenige Bilder durchfallen und beseitigt werden, oder eben ein größerer Teil. Die angestrebte und proklamierte Transparenz, die über Erfahrungsberichte und Arbeitsprotokolle (Datenlisten) gewahrt werden soll, lässt sich aber nicht im Detail bzw. auf Einzelobjekt-Ebene in Kriterien festhalten. Es bestehen also auch hier noch ein Praxis-Mangel und klar definierte Arbeitsprozesse, die eine Bewertung systematisierbar machen. Veredelung durch Reduktion kann aber auch anders aussehen. Der Waadtländer Staatsarchivar GILBERT COUTAZ (Chavannes-près-Renens) sieht die Fotografie als Kontextmedium. Dies macht Bestände zu organischen Einheiten, die weit über Bildträger hinaus reichen. Diesen Strukturen sollte Beachtung geschenkt werden, auch um informationelle Redundanz zu vermeiden. Eine Bewertung ist daher immer mit dem Aufbau eines Netzwerks verbunden, innerhalb dessen verschiedene, komplementär wirkende Medien verteilt werden können. Der Erhalt fotografischer Bestände wird so zum Synergieprojekt zwischen Archiven, Museen, Sammlern. Ausgesonderte Teilbestände können anderswo deponiert werden, Informationen die anderswo bereits medial gespeichert sind, bedürfen keiner weiteren Archivierung. Der im Staatsarchiv Waadt bewahrte Pressefotobestand Edipresse SA wurde mit dieser Strategie um fast 7/8 ausgedünnt. Wichtig waren dabei aber die vollständige Bewahrung der ursprünglichen Materialität des Inventars, der Indexe und Registraturen. Sie sind Ausdruck der ehemals herrschenden intellektuellen Durchdringung des Bestandes und schaffen zusammen mit Kontextmedien wie Publikationsorganen ein Gesamtbild des ursprünglichen Archivs. Fotos sind so nicht in einer ikonographischen Bildgeschichte, sondern entfalten ihren Status entlang der zugesprochenen Indexfunktionen im Sinne des staatlich dokumentierenden Archivs.

» Wer kann es sich noch leisten, nicht zu digitalisieren? «

In allen Modellen der Bewertung bzw. Wertung von Fotografien bildeten die Themen Konservierung bzw. Schäden und Digitalisierung einen wichtigen Faktor. Aus restauratorisch-konservatorischer, daher materieller Sicht ist Bewertung bei MARIE BEUTTER und ELODIE TEXIER-BOULTE (beide Paris) zu verstehen. Es geht nicht um Inhalte, sondern um die generelle Bewahrung von Kulturgütern für künftige Generationen, die wiederum abhängig von den Zielen und Mitteln der bewahrenden Institutionen ist. Eine Diagnose des Bestands ist die Basis für Bewertung, die „dialogisch“ funktioniert und Aspekte wie die Vorgeschichte, die Funktionen des Archivs, die aktuellen und künftigen Nutzungen, die Organisation und Erschließung, die materiellen Zustände, sowie die Erwartungen der Sammler/Bewahrer eruiert. Darauf aufbauend folgt eine Analyse des Umfangs, der Schäden, Techniken, Verpackungstypen und der thermohygrographischen Umweltbedingungen. Bewertung ist letztlich der Abgleich von idealem Vorgehen mit den vorhandenen Mitteln, eine Handlungsanweisung gemäß Dringlichkeiten, die für Institutionen Notmaßnahmen und die generellen Leitlinien einer Erhaltungspolitik aufzeigen sollen. Entscheidungsmacht über definitive Bewertung und Kassation besitzen aber nur die Bestandshalter, die über Maßnahmen entscheiden. Dieser Rettung des Artefakts steht die Virtualität gegenüber. „Wer kann es sich noch leisten, nicht zu digitalisieren?“, so die Frage von RUDOLF GSCHWIND (Basel). Angesichts verschwindender analoger Technologien und dem fast nur noch digital prozessierten Workflow fotografischer Produktion, Distribution und Archivierung, sind die Institutionen mit einem Mangel an Geräten, Wissen und Interesse gegenüber der heute schon als „historisch“ taxierten chemischen Fotografie konfrontiert. Da zukünftig alles nur noch digital gespeichert und genutzt werde, erscheine eine vollständige Digitalisierung unumgänglich. Eine Lösung werde sich, mit Verweis auf die das teleologische und technizistische Modell der Kondratjew-Zyklen, die im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung neue technologische Lösungen versprechen, notgedrungen ergeben. Bewertungs- und Kassationsfragen sind insofern von Bedeutung, wenn die Materialität der Fotos existenziell mit ihrem Inhalt verbunden ist. Wenn es um den Status von Fotografie als Kulturgut geht, erscheint eine Konservierung sinnvoll – wenn auch eher beispielhaft als systematisch durchgeführt. Solange es um informationelle, inhaltliche Fragen gehe, sei eine Bewertung Schwankungen unterworfen, wodurch eine durchgehende Digitalisierung gerade wegen Nutzungsaspekten kaum vermeidbar sei.

Bewertung und Kassation müssen aber letztlich juristischen Grundlagen folgen. Die Schweizer Gesetzgebung, anhand derer ANDREAS RITTER (Zürich) seine Ausführungen entfaltete, sieht bei Fotografien eine maßgebliche Unterscheidung zwischen Werk- und Urheberindividualität vor. Erstere verweist auf eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter, was dem Foto als Werk einen urheberrechtlich geschützten Status verleiht. Letztere hat als Fotografie keinen geschützten Status, selbst wenn die Abbildung einmalige historische Ereignisse zeigt. Das Urheberrecht birgt aber noch zusätzliche Komplexität: Urheber können nur natürliche Personen sein, außerdem ist es möglich, dass für ein Foto mehrere Urheber vorhanden sind, sofern das Bild durch mehrere Beiträge (digitale Bearbeitung, Entwicklung, Ausschnitt) entstanden ist. Der oder die Schöpfer einer Fotografie müssen auch nicht zwingend mit dem Besitzer zusammenfallen, womit sich bei der Nutzung der Fotos Problemfelder ergeben. Kassation ist also, sofern es sich um urheberrechtlich geschützte Fotos mit Werkcharakter handelt, abhängig von der Zustimmung der Urheber. Daher müsste jedes einzelne Foto auf seinen individuellen Charakter geprüft werden. Eine Bewertung verlaufe dabei unabhängig vom Kunstmarkt, der Forschung und der öffentlichen Wahrnehmung. Faktoren wie die Schutzdauer nach dem Tod der Urheber/innen, der Zerstörungsschutz sowie die Werkintegrität, die auch konservatorische Maßnahmen nicht zwingend erlaubt (!), erschweren Bewertung und Kassation also enorm.

» Die Praxis ist abhängig von den institutionellen Zielen und ihren finanziellen Möglichkeiten. «

Die Beiträge zur Bewertung und Kassation von Fotos, sowie die Standpunkte von Forschern und Geldgebern haben Grundlegendes gezeigt: Die Praxis ist abhängig von den institutionellen Zielen und ihren finanziellen Möglichkeiten. Die Offenlegung der verschiedenen Praktiken war ein erster Schritt, um verschiedene Modelle zur Diskussion zu stellen, insofern wurde das Ziel der Tagung erreicht. Fraglich bleibt aber, ob Bewertung und Kassation wirklich zur (ressourcenbedingten) Notwendigkeit erklärt werden können. Die Zurückhaltung gegenüber offensiven und daher einschneidenden Bewertungsmethoden, aber auch die divergierenden Standpunkte von Forschung und bewahrenden Institutionen offenbaren, dass hier noch viele grundlegende Diskussionen geführt werden müssen. Wie von JEAN-MARC YERSIN (Bern) dargelegt, legen die knappen Spielräume von Finanzierungsinstitutionen wie Memoriav zwar entschlosseneres Handeln nahe. Das Bewusstsein für eine Notwendigkeit der Filterung und Reduktion, das die Tagungsorganisatoren vermitteln wollten, scheint aber angesichts von vorgeschlagenen Dezentralisierungsstrategien für die zahlreichen fotografischen Bestände noch immer nicht richtig angekommen zu sein. Bleibt zu hoffen, dass die Tagung ein erster Schritt in eine wichtige und notwendige Diskussion war, die sich nun auch in Forschungsinstituten mehr entfalten und auf Seiten der Institutionen offener thematisiert wird.

Konferenzübersicht:

Marie Beutter/Elodie Texier-Boulte (Paris): L’évaluation des collections photographiques: Un diagnostic essentiel à la conservation

Andreas Ritter (Zürich): Wem gehört das Bild von Wachtmann Meili? Über die Rechte an Pressefotografien

Peter Pfrunder (Winterthur): Aufwerten, umwerten, abwerten. Umgang mit Archiven als work in progress

Jean-Marc Yersin (Bern): Et si „tout“ pouvait nous amener à „rien“?

Jens Jäger (Köln): „Great service, too, will the plain and truthful records of photography afford to the historian of future ages.“

Delphine Desveaux (Paris): Collections Roger-Viollet – Les inventaires avant toute chose

Olivier Lugon (Lausanne): Valeur esthétique, valeur documentaire: Où situer la frontière?

Rudolf Gschwind (Basel): Virtualität versus Materialität. Kann die Digitalisierung Originale für die Langzeitarchivierung ersetzen?

Madeleine Schuppli (Aarau): Künstlerische Strategien im Umgang mit dem Ringier Bildarchiv

Pius Knüsel (Zürich): Der Archivar als Fotograf

Nora Mathys (Aarau): Das visuelle Erbe. Ein Produkt des Zufalls und der Überlieferungsbildung

Carole Sandrine (Lausanne): L’évaluation de la photographie par la valorisation au musée

Bernd Weise (Berlin): Die Bedeutung der Bewertung für die Fotografiegeschichte und Agentur- und Pressefotografie

Gilbert Coutaz (Chavannes-près-Renens): La photographie de presse: une approche nécessairement archivistique

Anmerkungen: 
(1) Das Staatsarchiv Aargau ist als bewahrende Institution selbst mit derartigen Problemen fotografischer Bestände konfrontiert. Vgl. Staatsarchiv Aargau, Ringier Bildarchiv (RBA), in: Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur, Sport; Staatsarchiv (12.04.2012).
(2) Vgl. dazu: Olivier Lugon, Le style documentaire. D’August Sander à Walker Evans, 1920-1945, Paris 2001.
(1) Siehe Fußnote 1.

Tagungsbericht Über den Wert der Fotografie. Wissenschaftliche Kriterien für die Bewahrung von Fotosammlungen. 23.03.2012-24.03.2012, Aarau, in: H-Soz-u-Kult, 21.04.2012,http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=4201